"Wenn wir jetzt nicht sofort die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, drohen uns unfassbar hohe Strafzahlungen! Millionen!!1!" schallt es derzeit aus allen Kanälen der Law&Order-Politiker von CDU, CSU und SPD. Das hat's ja noch nie gegeben, das darf ja wohl nicht wahr sein, wo kommen wir denn da hin? Wir müssen sofort diese Richtlinie umsetzen! Oder wie?
Tatsächlich scheint der Bundesregierung nichts so egal zu sein wie abgelaufene Fristen, sei es von der EU-Kommission oder vom Bundesverfassungsgericht. Die 3-monatige Verspätung beim Wahlrecht sah man ähnlich locker wie die aktuellen Vertragsverletzungsverfahren von seiten der EU:
"Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sind derzeit insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU – in den unterschiedlichsten Stadien – gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26 Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien. Bislang sei noch nie ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt worden, sagte Streiter."
Ein Vertragsverletzungsverfahren hat üblicherweise drei Stufen. Es beginnt mit einer förmlichen Aufforderung durch die EU-Kommission. Der aufgerforderte Mitgliedstaat bekommt eine Frist gesetzt, bis wann eine Richtlinie umgesetzt bzw. ein anderer nicht-vertragskonformer Zustand abgestellt werden muss. Diese Aufforderung ist vertraulich und wird daher nicht veröffentlicht. Lässt die Regierung des Mitgliedstaats die Frist verstreichen, folgt eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" der Kommission, in der sie nochmal darlegt, warum sie jetzt aber wirklich auf die Umsetzung besteht. Ab dieser Stufe werden die Schritte der Kommission veröffentlicht. Mit dieser Stellungnahme ist üblichweise wiederum eine zweimonatige Frist verbunden. Passiert auch nicht in dieser Zeit nichts, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen. Seit kurzem kann sie dabei auch direkt ein Zwangsgeld beantrangen, dafür war vorher ein eigenes Verfahren nötig.
Nun, was mögen das nur für Richtlinie sein, die bisher nicht umgesetzt wurden? [1]
Für das Jahr 2011 konnte ich die folgenden Verfahren finden in denen es um die fehlende oder mangelhafte Umsetzung einer Richtlinie geht, die Liste erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Stufe 1 – Aufforderung zur Stellungnahme
- wird von der EU-Kommission nicht veröffentlicht -
Stufe 2 – Übersendung einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme"
27.01.2011 – Unvollständige Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften
14.03.2011 – Fehlende Umsetzung der Richtlinie über Eisenbahnsicherheitsindikatoren
14.03.2011 – Fehlende Umsetzung der Richtlinie über die Mobilität der Lokführer
16.06.2011 – Mangelhafte Umsetzung der Bauprodukte-Richtlinie
16.06.2011 – Mangelhafte Umsetzung der Richtlinie für prioritäre Stoffe, die Grenzwerte für diverse die Wasserqualität gefährende Stoffe festlegt.
16.06.2011 – Fehlende Umsetzung der Meeresstrategierrahmenrichtlinie
16.06.2011 – Fehlende Umsetzung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
29.09.2011 – Mangelhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die das Prinzip der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen vorschreibt.
29.09.2011 – Fehlende Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, die Regelungen zur menschenwürdigen Rückführung von "irregulären Migranten" umfasst
29.09.2011 – Fehlende Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie
27.10.2011 – Fehlende Umsetzung der "Blaue-Karte-Richtlinie", die eine Erleichterung des Zuzugs von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland vorsieht.
27.10.2011 – Fehlende Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
24.11.2011 – Mangelhafte Umsetzung der EU-Telekommunikations-Richtlinie
24.11.2011 – Fehlende Umsetzung der Richtlinie über Flughafenentgelte
Stufe 3 – Klage beim EU-Gerichtshof
27.10.2011 – Unvollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (Stufe 2: 24.06.2010)
24.11.2011 – Fehlende Umsetzung der Richtlinie zur Eisenbahninteroperabilität (Stufe 2: 16.06.2011)
24.11.2011 – Nichtumsetzung der Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit der europäischen Eisenbahnen (Stufe 2: 19.05.2011)
Erneute Aufforderung nach Urteil mit Zwangsgeldandrohung
06.04.2011 – Mangelhafte Umsetzung der Datenschutzrichtlinie (betreffend die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten)
So, what?
Man beachte: Am selben Tag, an dem die EU die Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung offziell bemängelt, wurde auch Klage bzgl. der mangelhaft implementierte Dienstleistungsrichtlinie eingereicht. Im Zuge dieser Klage beantragt die Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 141.362,55 € pro Tag. Bin ich die einzige, der die empörten Politiker-Statements dazu entgangen sind?
Die anderen Klagen sind ebenfalls irgendwie an mir vorbei gegangen, die Medienpräsenz dieser Verfahren hält sich in Grenzen. Eisenbahnsicherheit ist hierzulande wohl kein Thema, da sind wir schließlich ohnehin ganz weit vorne.
Die Liste ist nur ein kleiner Ausschnitt aller Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit gegen Deutschland laufen. Aufgezählt sind nur Verfahren wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien – beschränkt auf das Jahr 2011. Andere Verfahren, die wegen sonstiger nicht-vertragskonformer Vorgänge oder Gesetze geführt werden, sind nicht aufgezählt. In 2011 waren das etwa ebenso viele, wie die hier genannten. Dieser Ausschnitt reicht aber um zu zeigen, das das Gepolter um die "Millionenstrafen" bei der Vorratsdatenspeicherung pure Heuchelei ist – bei allem anderen ist ihnen das scheißegal.
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[1]Das zu ermitteln ist nicht ganz einfach (oder ich mache was falsch): Die entsprechenden Seiten der EU sind ein einziges Usabiliy-Desaster, die ständig die Sprache wechseln und keinerlei Übersichten zur Verfügung stellen. Der einfachste Zugang ist über Pressemitteilungen auf dieser Seite, wenn man als Type "ALL" auswählt und nach dem Text "EU law legislation implemented" (All terms / Title only) sucht. Wer einen einfacheren Weg weiß, möge ihn mir mitteilen.