Die Woche in meiner Timeline III

KulturFlattrrate

Der CCC hat in dieser Woche ein Konzept für eine gerechtere Entlohnung von Kulturschaffenden vorgelegt, um – wie es heißt – “der Debatte neues Leben einzuhauchen”. Der Ansatz klingt interessant: Im Prinzip kombiniert das Konzept “Kulturwerkmark” (Namensvorschläge werden dankend angenommen) die Idee der Kulturflatrate mit einem Micropayment-System á la Flattr:

Zukünftig soll der Nutzer der Werke mit Hilfe des Kulturwertmark-Systems, einer Form des digitalen Micropayments, direkt bestimmen können, welche Kreativen wieviel Geld von ihm bekommen. Jeder Teilnehmer zahlt einen festen monatlichen Betrag ins System ein, den er dann in Form von Kulturwertmark an Künstler seiner Wahl vergeben kann. Als Ausgleich stehen die Werke nach einigen Jahren oder nach  Erreichen einer bestimmten Kulturwertmark-Auszahlsumme jedem zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung.

Die Piraten finden die Idee doof, einigen stößt die Idee einer Zwangsabgabe sauer auf, andere finden zumindest die Grundidee charmant. Die Diskussion ist eröffnet.

#EthikK

Die von Kanzlerin Merkel einberufene “Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung” – an dem zwar der Deutsche Mieterbund und die Kirchen, aber nicht eine einzige Umwelt-Organisation beteiligt ist – hat in dieser Woche die einzige öffentliche Sitzung abgehalten, die dankenswerter Weise per Livestream übertragen wurde. Das Gremium war sich relativ schnell einig darüber, dass man sich nur in einem Punkt einig ist: Es wird teuer. Mein persönlicher Vorschlag: Steckt doch einfach die Atom-Subventionen in den Netzausbau. Dann passt es wieder.

Vorratsdaten vs. EU Grundrechte Charta

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in dieser Woche eine Untersuchung vorgelegt, die prüft ob die Vorratsdatenspeicherung mit der EU Grundrechte Charta kompatibel ist. Ergebnis: Jein.

Da [die Richtlinie] sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor. Vielmehr verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, die Richtlinie grundrechtskonform umzusetzen.

Mit anderen Worten: Die Kommission hat sich bei der Formulierung alle Hintertüren offen gelassen, um die Verantwortung für Grundrechtsverstöße auf die Mitgliedstaaten abzuschieben. Nu isses amtlich.

Daten über Daten

Nicht nur das iPhone sammelt fließig Bewegungsdaten, auch Android-Geräte lassen sich prima als Peilsender nutzen. Kein Wunder also, dass die Hamburger Polizei gerne viel mehr Mobilfunkdaten nutzen möchte, um endlich die vielbeschworenen Auto-Brandstifter zu fassen. Vielleicht können sich die Beamten ja mal mit TomTom kurzschließen, die verkaufen nämlich Kundendaten an die niederländische Polizei, damit die wiederum ihre Radarfallen besser planen können – da gibt es doch sicher noch andere Einsatzmöglichkeiten. Ganz so schlau wie TomTom – die mit ihren Kundendaten nochmal Geld verdienen – ist Sony offensichtlich nicht. Dort musste der Server ganz altmodisch gehackt werden, um die ca. 77 Mio. Kundendaten zu entwenden. Damit macht es Sony den Datensammlern aber immer noch schwerer als die Unesco, die ihre eingegangen Bewerbungsunterlagen einfach so online stellen. Aber vielleicht haben sie sich nach dieser Woche gedacht, dass alles andere auch völlig sinnlos wäre.

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One Response to “Die Woche in meiner Timeline III”

  1. Ferhat sagt:

    Lehrreicher Blogpost. Cool, wenn man das Thema auch mal aus einer anderen Perspektive betrachten kann.